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Rechtsanwalt für Küchen

Gewährleistung Küche

Was habe ich beim Küchenkauf zu beachten?

Junge Frau in ihrer neuen Küche

Erfüllt Ihre neu geplante Küche nicht die Erwartungen? Entdecken Sie Mängel oder kam es zu Liefer- und Aufbauproblemen? Ärgern Sie sich nicht länger und setzen Sie Ihre Gewährleistungsrechte durch!

Nach sorgfältiger Planung sollte Ihre neue Küche der Stolz Ihres Zuhauses sein. Doch nun stehen Sie vor einer nicht gelieferten, falsch gelieferten oder mangelhaft aufgebauten Küche. Unabhängig vom Kaufpreis - ob luxuriöse Designer-Küche oder kompakte Single-Küche - Sie haben das Recht auf eine mangelfreie Küche.

Die Enttäuschung ist groß und die Verhandlungen mit dem Verkäufer fruchtlos. Der Verkäufer reagiert nicht oder schiebt Sie auf die lange Bank. Nun ist es an der Zeit, Ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Achten Sie auf Fristen und machen Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend: Mängelbeseitigung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz.

Wichtige Änderungen im Kaufrecht ab 01.01.2022:
Die EU-Warenkaufrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Anpassung ihrer Gesetze. In Deutschland führte dies zum "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags". Sichern Sie sich ab und machen Sie Ihre Rechte in der richtigen Reihenfolge geltend.

Zögern Sie nicht, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Wir stehen Ihnen zur Seite und vertreten Sie engagiert in Ihrem Anliegen. Ihre Zufriedenheit mit Ihrer neuen Küche liegt uns am Herzen!

Kaufvertrag

Was ist der Kaufvertrag? Ohne sich mit dem Gesetzestext näher zu befassen, wird man schwerlich zu seinem Recht kommen. Daher wird es bei den einzelnen Darstellungen unvermeidlich sein, immer wieder Bezug auf den Gesetzestext zu nehmen.

Der Kaufvertrag ist in § 433 BGB geregelt. Nach dieser Vorschrift wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen; § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dabei kommt schon eine entscheidende Voraussetzung zum Ausdruck, nämlich dass nach der Bestimmung des § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB die verkaufte Sache keine Sach- und Rechtsmängel haben darf, sie muss also mit anderen Worten in Ordnung sein.

Der Käufer wiederum ist verpflichtet, den Verkäufer selbstverständlich in den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen; § 433 Abs. 2 BGB.

Edle, hölzerne Küchenzeile

Zustandekommen des Kaufvertrages

Wie kommt der Kaufvertrag zustande? Wie bei allen anderen Verträgen auch ist eine Einigung der Vertragsparteien notwendig. Die Vertragsparteien müssen sich über die wesentlichen Bestandteile einig sein.

Die Vertragsparteien müssen sich also erst einmal darüber einig sein, dass ein Kaufgegenstand gegen Zahlung eines Kaufpreises übertragen werden soll. Liegen diese Voraussetzungen schon nicht vor, so liegt auch kein Kaufvertrag vor.

Verkauft werden können alle Sachen und nach § 453 BGB auch Rechte. Damit können also auch HypothekenGrundschulden und Pfandrechte verkauft werden. Des Weiteren können Patentrechte, Verlagsrechte, Firmen- und Markenrechte verkauft werden.

Grundsätzlich ist es so, dass wir die Kaufpreiszahlung in bar zu erfolgen hat. Die in der Praxis übliche Überweisung ist also eine Ausnahme.

Wirksamkeit des Kaufvertrages

Ist mein Kaufvertrag wirksam? Selbst wenn man glaubt, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde, können der Wirksamkeit der bestimmte Hinderungsgründe entgegenstehen. Zu nennen sind da:

  • mangelnde Geschäftsfähigkeit, § 104 ff. BGB
  • Formverstoss, § 121 BGB. So müssen zum Beispiel Grundstückskaufverträge nach der Bestimmung des § 311 b BGB notariell beurkundet werden.
  • es wurde gegen ein Verbotsgesetz verstoßen, § 134 BGB
  • Wucher, § 138 Abs. 2 BGB
  • Sittenwidrigkeit, § 138 Abs. 1 BGB
  • wenn einer der Vertragsparteien den Kaufvertrag angefochten hat, § 142 BGB
  • bei Teilzahlungsgeschäften müssen die Voraussetzungen des § 502 Abs. 3 BGB eingehalten sein.

Gewährleistung

Was ist die Gewährleistung? Die häufigste Frage ist, was der Käufer unternehmen kann, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist. Es ergeben sich für ihn gleich mehrere Rechte, die sich allesamt aus § 437 BGB ergeben.

Neuer § 434 BGB

Sachmangelbegriff

Der Sachmangelbegriff ist in § 434 BGB neu strukturiert. Er enthält nun subjektive und objektive Komponenten. „Subjektiv“ ist alles das, was Sie im Kaufvertrag vereinbaren, § 434 Abs. 2 BGB, und „objektiv“ ist das Übliche, das Sie als Käufer von ihrem Fahrzeug erwarten können, § 434 Abs. 3 BGB.
Wenn Sie also nichts vereinbart haben, gilt das Übliche.

Das ist jetzt anders: Die Sache muss so sein wie vereinbart und wie üblich.

Nacherfüllung Recht bis 31.12.2021

Bekomme ich eine neue Küche? Es ist so, dass der Käufer zunächst die Nacherfüllung verlangen muss, er hat den Verkäufer also aufzufordern, die Sache mangelfrei zu übergeben. Dies ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, ist aber als Folge der Bestimmung, dass der Käufer die anderen Rechte erst nach Ablauf einer Nacherfüllungsfrist geltend machen kann.

Rücktritt

Kann ich die Küche zurückgeben? Erst nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung kann der Käufer entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, § 435 Nummer 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB oder den Kaufpreis mindern, § 437 Nummer 2,441 BGB.

Um den Rücktritt geltend machen zu können, muss zunächst aber geprüft werden, ob folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. ein wirksamer Kaufvertrag
  2. die Sache ist mangelhaft
  3. Fristsetzung - Achtung!!! Recht bis 31.12.2021 unten lesen und neues Recht ab 1.1.2022 beachten
  4. Fristablauf
  5. Das Rücktrittsrecht darf nicht ausgeschlossen sein; es gibt spezielle Ausschlussgründe, geregelt in den § 323 Abs. 5 Satz 2 und 323 Abs. 6 BGB
  6. Rücktrittserklärung

Minderung

Kann ich den Kaufpreis mindern? Erst nach einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern, § 437 Nummer 2, 441 BGB. Sehen Sie sich hierzu auch die Ausführungen zum Rücktritt an.

Schadensersatz

Kann ich Schadensersatz verlangen? Nehmen wir an, dass der Verkäufer für den Mangel der gekauften Sache verantwortlich ist, so hat der Käufer auf das Recht zum Schadensersatz, § 437 Nummer 3, 440, 280, 281, 283, 311 a BGB. Dabei hilft Ihnen eine Vermutung im Gesetz, nämlich dass der Verkäufer den Mangel immer zu vertreten hat, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Aufwendungsersatz

Was ist der Aufwendungsersatz? Wenn der Käufer den Mangel zu verantworten hat, so kann der Käufer entweder Schadensersatz oder gemäß § 284 BGB Aufwendungsersatz verlangen. Hierbei gilt auch die Vermutung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der Verkäufer den Mangel immer zu vertreten hat.

Preisvereinbarung

Ausschlaggebend für den Kauf einer Küche ist selbstverständlich der Kaufpreis und so ist dieser auch wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Bei üblichen Bestellformularen findet sich für den Kaufpreis auf der Vorderseite ein entsprechendes Feld. Der Kaufpreis ist frei verhandelbar und stellt eine Individualabrede dar.

Oftmals ist es so, dass der Kaufpreis ab Fabrik bezeichnet ist. Dies bedeutet, dass für den Käufer weitere Kosten anfallen, meistens sind es Transportkosten.

Kaufantrag

Das üblicherweise bei Küchenkäufen verwendete Bestellformular ist juristisch ein auf Abschluss des Kaufvertrages gerichtetes Angebot an den Küchenverkäufer. An ein solches Angebot ist der Käufer höchstens bis zu vier Wochen gebunden. In dieser Zeit bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, die Bestellung anzunehmen. Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung ausdrücklich annimmt oder aber die Küche liefert. Wenn man als Käufer eine andere Sache in Zahlung gibt und eine entsprechende Inzahlungnahme unterzeichnet hat, so ist damit nicht automatisch auch ein Kaufvertrag abgeschlossen worden, regelmäßig bedarf es weiterhin der Annahme durch den Verkäufer.

Es ist aber auch möglich, dass der Verkäufer die Bestellung stillschweigend annimmt. Von solch einer Annahme kann man ausgehen, wenn der Händler mit dem Käufer in Verhandlungen tritt und mitteilt, er werde sich an die getroffene Vereinbarung halten, wenn er die Sache, die in Zahlung gegeben wurde, entgegennimmt.

Wenn sich der Verkäufer erst nach Ablauf der oben angegebenen Zeiten bei dem Käufer meldet und sagt, er wolle die Küche liefern, so bedeutet dies ein neues eigenes Angebot. Jetzt muss der Käufer das Angebot eventuell annehmen, damit der Kaufvertrag zustande kommt.

Weicht zum Beispiel die Annahme des Verkäufers vom Angebot des Käufers ab, so kommt kein Kaufvertrag zustande. Eine Abweichung nicht schon dann vor, wenn der Verkäufer eine andere Lieferfrist oder einen anderen Preis angibt, aber auch Farbe und Ausstattung sind erheblich, sodass kein Kaufvertrag zustande kommt.

Kauf auf Probe § 454 BGB

Ein seltener Fall ist der sogenannte Kauf auf Probe nach § 454 BGB. Der Kaufvertrag kommt dann nach Ablauf einer sogenannten Billigungsfrist zustande. Wir kennen dies aus dem Fahrzeugbereich. Hier überlässt der Verkäufer dem Käufer ein Fahrzeug zur Probe, und zwar für einen bestimmten Zeitraum. Während dieses Zeitraumes soll der Käufer die Gelegenheit haben, das Fahrzeug auszuprobieren. Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn der Käufer das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit nicht zurückgibt und keine Erklärung dafür liefert, dass er das Fahrzeug behalten hat. Wenn der Käufer nichts unternimmt, so kommt der Kaufvertrag zustande.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen? Es gibt grundsätzlich keine Schriftform, die das Bürgerliche Gesetzbuch für den Kauf eines Fahrzeuges vorsieht. Es ist allerdings im Kfz Handel üblich, die Kaufverträge schriftlich abzufassen und dabei allgemeine Geschäftsbedingungen zu benutzen, das sogenannte „Kleingedruckte“.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden so einbezogen, dass der Käufer auf die Anerkennung mit seiner Unterschrift hingewiesen wird, dieser Hinweis befindet sich meist im Angebotstext des Bestellformulars. Es kann daher nicht beanstandet werden, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gesehen zu haben, beanstandet werden können allerdings die einzelnen Klauseln, wenn zum Beispiel etwas nachträglich ausgehandelt wurde.

Es ist notwendig, dass auf den Abschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird, und zwar in der Form, dass ein Durchschnittskunde diese bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen kann. Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen erst zu einem späteren Zeitpunkt, also nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zum Beispiel mit einem Rechnungsformular überreicht werden, so ist dies zu spät. In diesem Fall sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsgegenstand geworden, den Käufer trifft auch keine Verpflichtung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Vollständigkeit hin zu überprüfen.

Es reicht nicht aus, wenn der Küchenverkäufer in den Geschäftsräumen mit einem Aushang auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist. In einem solchen Fall werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsgegenstand. Ein solcher Aushang in den Geschäftsräumen reicht nur bei Massengeschäften aus, wozu ein Küchenkauf nicht zählt.

Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen unverständlich oder unleserlich, so werden sie ebenso nicht Vertragsgegenstand.

Widerruf

Kann ich widerrufen? Grundsätzlich ist es so, dass ein Kaufvertrag über einen Küchenkauf mit einem Verbraucher nicht widerrufen werden kann. Lediglich in den Fällen, wenn der Kauf ein Haustürgeschäft (§ 312 BGB), ein Fernabsatzgeschäft (312b BGB) oder im Zusammenhang mit einer Finanzierung der Küche abgeschlossen wurde, ist der Kaufvertrag widerrufbar.

Der Käufer kann den Kaufvertrag nicht widerrufen, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB mit einem Verbraucherleasingvertrag oder mit einem Verbraucherdarlehen handelt, er kann dann allerdings den Kaufvertrag dadurch beenden, dass er den Darlehensvertrag, bzw. den Leasingvertrag widerruft (§ 358 Abs. 2 Satz 1 BGB).

 

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